Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (LZB)
1. Vertragsabschluß und Vertragsinhalt
Diese LZB gelten für alle - auch zukünftigen - Verträge mit Unternehmern, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
über Lieferungen und sonstige Leistungen.
Für Umfang und die Durchführung unserer Vertragsleistungen ist allein unsere
schriftliche Bestellungsannahme in Verbindung mit diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
maßgebend. Geschäftsbedingungen des Bestellers werden auch
dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Besteller sie seinem Auftrag zugrundelegt und
wir nicht ausdrücklich widersprechen. Spätestens mit der Annahme unserer Lieferung
oder Leistung erkennt der Besteller diese Bedingungen an.
Nebenabreden und sonstige Erklärungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Unsere Angebote sind bis zu unserer schriftlichen Bestellungsannahme freibleibend.
Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben in Prospekten, Zeichnungen usw.
sind nur dann verbindlich, wenn diese gesondert von uns schriftlich bestätigt wurden.
2. Preise, Verpackung
Unsere Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung. Wir behalten uns eine
verhältnismäßige Änderung der Preise vor, wenn sich nach dem Tag unserer
Bestellungsannahme die mit der Auftragsdurchführung zusammenhängenden
Kosten geändert haben. Verpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
3. Lieferungen
Angaben zu Liefer- oder Erfüllungszeiten sind annähernd. Liefer- oder Erfüllungsfristen
(Lieferfristen) beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung und
gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des
Auftrages sowie der rechtzeitigen Erfüllung aller Verpflichtungen des Käufers, wie z.
B. Beibringung aller behördlichen Bescheinigungen oder Gestellung von Akkreditiven.
Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung
ist durch uns verschuldet. Betriebsstörungen bei uns oder unseren Vorlieferanten,
Nichteinhaltung unserer Einkaufsverträge durch unsere Lieferanten, Rohstoffmangel
usw. entbinden uns daher für die Dauer der Störung von der Erfüllung des
Vertrages und berechtigen uns zum Rücktritt.
Lieferfristen sind eingehalten, wenn die Ware bis zu ihrem Ablauf unser Werk
verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Wir behalten uns das
Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen. Für die Haftung aus Lieferverzug gilt Zif. 5.
Bestellungen auf Abruf müssen spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Bestelldatum
abgenommen werden. Andernfalls steht es uns frei, die bereitgestellte Ware
in Rechnung zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Sonderanfertigungen
nach besonderer Vorschrift des Bestellers sind wir zu Abweichungen von der
Bestellmenge bis zu ± 10 % berechtigt. Bei Sonderanfertigungen werden die vom
Besteller vorgeschriebenen Maße soweit eingehalten, wie dies das Fertigungsverfahren
zulässt unter Berücksichtigung der fertigungstechnisch üblichen Toleranzen.
Darüber hinausgehende Anforderungen des Bestellers müssen ausdrücklich schriftlich
vereinbart worden sein. Die Bezugnahme auf technische Zeichnungsunterlagen
des Bestellers bedeuten insoweit unsererseits keine Anerkennung der Toleranzen.
Sofern für die Durchführung einer Bestellung Werkzeuge angefertigt werden müssen,
berechnen wir Anteile unserer Herstellkosten. Durch die Vergütung von Kostenanteilen
für Werkzeuge erwirbt der Besteller keine Schutzrechte oder Lizenzen
und kein Eigentum an den Werkzeugen.
Bei Anfertigung nach Angaben, Mustern oder Zeichnungen des Bestellers haftet
dieser dafür, dass dadurch nicht Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt
werden.
4. Gefahrenübergang
Die Gefahr des Untergangs oder einer Beschädigung der Lieferung geht, auch
wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, auf den Besteller über, sobald die Lieferung
an den Spediteur oder Frachtführer übergeben wird, spätestens jedoch, wenn
die Lieferung das Lager oder Werk verlässt.
Wird die Zustellung oder der Versand durch ein Verschulden des Bestellers verzögert,
so geht die Gefahr vom Zeitpunkt der schriftlichen Bereitstellungsnachricht auf
den Besteller über.
5. Mängelansprüche
Alle Produkte unterliegen einer sorgfältigen Qualitätskontrolle. Sachmängel sind
unverzüglich, spätestens sieben Tage seit Ablieferung schriftlich anzuzeigen.
Sachmängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt
werden können, sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen
nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Wir können nach unserer Wahl den Mangel
beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern. Transportschäden sind auch dem
Frachtführer anzuzeigen. Bei Feststellungen von Fehlmengen sind Brutto- und
Nettogewicht der Sendung zu ermitteln und uns Kopien der Lieferscheine und
Frachtpapiere zu übersenden, da ansonsten die Reklamation nicht bearbeitet
werden kann. Diese Bestimmungen gelten entsprechend für die Rechte des Bestellers
bei Rechtsmängeln, wobei Rechtsmängel nur vorliegen, soweit Dritte in Bezug
auf die gelieferten Produkte Rechte gegen den Besteller in Deutschland geltend
machen können.
Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab dem Liefertermin. Entsprechendes
gilt für die Ausübung des Rücktrittsrechts.
6. Haftung
Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten haften wir - auch
für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren
vertragstypischen Schaden; im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangelund
Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.
Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche
Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird; bei
schuldhaft herbeigeführten Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit
und auch dann nicht, wenn und soweit wir die Garantie für die Beschaffenheit für
die gelieferte Ware übernommen haben sowie in Fällen zwingender Haftung nach
dem Produkthaftungsgesetz.
Sind wir mit einer Lieferung oder einer sonstigen Leistung in Verzug, kann der
Besteller neben der Leistung Ersatz des durch die Verzögerung entstandenen
Schadens nach Maßgabe dieser Ziffer verlangen; bei leichter Fahrlässigkeit von uns
ist dieser Anspruch jedoch beschränkt auf höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises
für die in Verzug geratene Lieferung oder Leistung. Die Rechte des Bestellers
zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist und auf
Schadensersatz statt der Leistung gemäß dieser Ziffer bleiben unberührt.
7. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung
sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die
uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen (Saldovorbehalt). Dies gilt auch
für künftig entstehende und bedingte Forderungen, z.B. aus Akzeptantenwechseln,
und auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet
werden.
Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne von
§ 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung
oder Vermischung, so übertragt der Besteller uns bereits jetzt die ihm zustehenden
Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes
der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns.
Der Besteller darf über die Vorbehaltsware nur im ordentlichen Geschäftsverkehr
verfügen. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden
zusammen mit sämtlichen Sicherheiten, die der Besteller für die Forderung erwirbt,
bereits jetzt an uns abgetreten. Die Berechtigung, Forderungen aus der Weiterveräußerung
einzuziehen, erlischt im Falle unseres Widerrufs, spätestens bei Zahlungsverzug
des Bestellers. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag.
Wir werden die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder
Forderungen auf Verlangen des Bestellers nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr
Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt.
8. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind, unabhängig vom Eingang der Ware und unbeschadet des Rechts
der Mängelrüge, entsprechend den auf den Rechnungen genannten Zahlungszielen
und Skonti ab Rechnungsdatum, ansonsten sofort netto, zu leisten. Am Fälligkeitstag
müssen wir über den Betrag verfügen können.
Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt unter üblichem Vorbehalt und gilt
nur erfüllungshalber.
Der Besteller kommt mit Ablauf der Zahlungsfristen in Verzug, ohne dass es einer
Mahnung oder anderweitigen Zahlungsaufforderung bedarf. Werden die Zahlungsfristen
überschritten, berechnen wir für die Zeit des Verzuges Zinsen in Höhe von 8
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB. Des weiteren sind wir
berechtigt, nach unserer Wahl die Leistungen einstellen oder vom Vertrag zurücktreten.
Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Besteller
nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind.
9. Geheimhaltung / Schutzrechte
Die Vertragspartner werden den Inhalt dieses Vertrages, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
und vertraulichen Informationen, die sie im Zusammenhang mit
diesem Vertrag oder seiner Durchführung über den jeweils anderen Vertragspartner
erhalten, vertraulich behandeln und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des
anderen Vertragspartners Dritten zugänglich machen. Jede Vervielfältigung,
Verbreitung, Veröffentlichung und anderweitige Verwertung von Geschäfts- und
Betriebsgeheimnissen und vertraulichen Informationen im Zusammenhang mit
diesem Vertrag bedarf der Zustimmung des anderen Vertragspartners.
Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit ein Vertragspartner aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen, einer vollziehbaren Anordnung einer Behörde oder
eines Gerichts oder aufgrund börsenrechtlicher Bestimmungen zur Offenlegung
verpflichtet ist. Der betroffene Vertragspartner wird jedoch auch in einem solchen
Fall - im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und soweit den Umständen nach
möglich - den anderen Vertragspartner im Voraus informieren und den Inhalt der
Erklärung mit diesem abstimmen.
Der Besteller erwirbt in Bezug auf die gelieferten Produkte keine gewerblichen
Schutz- oder Urheberrechte oder Lizenzen daran. Er wird solche Rechte nicht
anmelden und verzichtet uns gegenüber bereits jetzt auf den Einwand einer etwaigen
Vorveröffentlichung.
10. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Recht
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist, sofern nichts anderes
vereinbart, unser Sitz.
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder seine
Gültigkeit sind die Gerichte an unserem Sitz zuständig. Wir können den Besteller
nach unserer Wahl auch an seinem Sitz gerichtlich in Anspruch nehmen.
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
der Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.
04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Stand 10/2008
Dr. Hahn GmbH & Co. KG
Mönchengladbach-Wickrath





















































