Leistungserklärungen

Am 1. Juli 2013 wurde die seit 1989 geltende Bauprodukte-Richtlinie (BPR) durch die neue Bauprodukte-Verordnung (BauPVO) abgelöst. Sie gilt als europäische Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Ziel der Verordnung ist durch harmonisierte technische Spezifikationen EU-weit einheitliche Produkt- und Prüfstandards mit harmonisierten Leistungsangaben bei Bauprodukten zu erreichen. Die BauPVO unterscheidet sich insbesondere durch die Leistungserklärung, die CE-Kennzeichnung und die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von der bisherigen BPR. Der Hersteller eines Bauproduktes dokumentiert mit seiner Erklärung, dass er die Verantwortung für die Übereinstimmung des Bauprodukts mit den genannten Leistungen und die Einhaltung der zugehörigen europäischen Rechtsvorschriften übernimmt. Sie finden hier in sämtlichen Sprachen der EU die jeweilige Leistungserklärung für unsere Hahn-Bänder im Download.

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